Vorteile des kirchlichen Arbeitsrecht

Beste Arbeitsbedingungen

Die Diakonie zahlt mit die höchsten Gehälter im Sozialbereich. Obendrauf kommen Zusatzleistungen wie Familienzuschläge, Betriebsrenten und Jahressonderzahlungen.

Gezahlt wird nach Tarif

Für 97 Prozent der diakonischen Mitarbeitenden gilt ein kirchlicher Tarif (Arbeitsvertragsrichtlinien oder Tarifvertrag). Das ist viel, denn im Bundesdurchschnitt wird nur knapp die Hälfte aller Beschäftigten nach Tarif bezahlt.

Starke betriebliche Mitbestimmung

In so gut wie allen diakonischen Unternehmen gibt es Mitarbeitendenvertretungen. Diese bestimmen in personellen und sozialen Angelegenheiten mit – genauso wie Betriebs- und Personalräte. Außerhalb der Diakonie haben dagegen nur 8 Prozent der Unternehmen einen Betriebsrat.

Offen und vielfältig – evangelisch eben

Die Diakonie ist im evangelischen Glauben verwurzelt. Das heißt, sie ist offen und vielfältig – denn vor Gott sind alle Menschen gleich! Hier arbeiten Menschen unterschiedlicher Kulturen und mit verschiedenen Orientierungen zusammen. Die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ist sehr willkommen und für manche Tätigkeiten unverzichtbar – aber sie ist keine Pflicht für alle!

Gemeinsam statt Gegeneinander

Was verdiene ich? Wieviel Urlaub steht mir zu? In der Diakonie handeln Arbeitgebende und Arbeitnehmende diese Dinge gleichberechtigt in Kommissionen aus. Können sich beide Seiten nicht einigen, kommt es zur unparteiischen Schlichtung. Arbeitskämpfe (Streiks und Aussperrungen) sind im kirchlichen Arbeitsrecht ausgeschlossen, weil darunter die Hilfebedürftigen in sozialen Einrichtungen leiden würden. Auch das gehört zum diakonischen Selbstverständnis!

Die Informationen des Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. können Sie hier herunterladen.